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Beispiele einer Verbraucherinsolvenz

 

Ausgangssituation:


4-köpfige Familie, Gehalt Vater netto € 2.400,- Gehalt Mutter netto € 200,-, Kindergeld € 408,-, Raten an Gläubiger monatlich € 500,-

Es ergibt sich so ein pfändbarer Betrag des Familieneinkommen in Höhe von € 85,08 im Monat.

Hat die Familie insgesamt € 30.000,- Schulden, so zahlt sie nach bisherigem Recht in 5 Jahren monatlich € 85,08 und damit insgesamt € 5.104,80 an den gerichtlichen Treuhänder.

Die Restschuld in Höhe von € 24.895,20 zzgl. Zinsen wird durch die Verbraucherinsolvenz erlassen.

Die monatliche Belastung sinkt ab sofort von € 500,- auf € 85,08.

 

Neu:

Mit der neuen Insolvenzordnung zum 01.10.2020 sinkt die Laufzeit der Insolvenz von 5 auf 3 Jahre.

 

Was ist mit Rentnern, Arbeitslosen und SGB II-Empfängern ?


Leben Sie von weniger als dem pfändbaren Betrag, so kann auch die Gesamtforderung erlassen werden, ohne dass Sie während der Laufzeit des Verfahrens etwas abführen müssen.

Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger gibt es nicht. Somit können auch einkommensschwache Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen.

Bei Arbeitslosigkeit besteht allerdings die Pflicht des Schuldners, sich während der Laufzeit der Verbraucherinsolvenz um eine angemessene Tätigkeit zu bemühen.

 

Ergebnis:

Die Insolvenz und deren Kosten stellt daher in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine sinnvolle Investition dar. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.